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   BGH, 24.10.2006 - XI ZB 16/06   

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https://dejure.org/2006,6452
BGH, 24.10.2006 - XI ZB 16/06 (https://dejure.org/2006,6452)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2006 - XI ZB 16/06 (https://dejure.org/2006,6452)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2006 - XI ZB 16/06 (https://dejure.org/2006,6452)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 24.10.2006 - XI ZB 16/06
    Das Berufungsgericht hat dem Kläger (aus den unten unter Ziffer 2 folgenden Gründen) die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von überspannten Anforderungen an die Sorgfaltspflichten seiner Prozessbevollmächtigten versagt, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen der Kläger nicht rechnen musste (vgl. dazu BVerfGE 79, 372, 376 f.; BVerfG NJW-RR 2002, 1004; BGHZ 151, 221, 227 f.).
  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZB 115/02

    Anforderungen an die Organisation des Fristenwesens in einer Anwaltskanzlei

    Auszug aus BGH, 24.10.2006 - XI ZB 16/06
    Es geht, was das Berufungsgericht verkannt hat, vorliegend nicht um die Berechnung einer Frist und deren ordnungsgemäße Eintragung zwecks rechtzeitiger Erledigung eines fristgebundenen Schriftsatzes (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2003 - VIII ZB 115/02, ZIP 2003, 1050, 1051), sondern um die davon zu unterscheidende Frage einer wirksamen Ausgangskontrolle eines fristgemäß hergestellten Schriftsatzes.
  • BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01

    Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Versagung der

    Auszug aus BGH, 24.10.2006 - XI ZB 16/06
    Das Berufungsgericht hat dem Kläger (aus den unten unter Ziffer 2 folgenden Gründen) die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von überspannten Anforderungen an die Sorgfaltspflichten seiner Prozessbevollmächtigten versagt, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen der Kläger nicht rechnen musste (vgl. dazu BVerfGE 79, 372, 376 f.; BVerfG NJW-RR 2002, 1004; BGHZ 151, 221, 227 f.).
  • BGH, 11.02.2003 - VI ZB 38/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BGH, 24.10.2006 - XI ZB 16/06
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass es auf allgemeine organisatorische Regelungen nicht entscheidend ankommt, wenn im Einzelfall konkrete Anweisungen vorliegen, deren Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätten (vgl. Senatsbeschluss vom 26. September 1995 - XI ZB 13/95, NJW 1996, 130; BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/03, BGH-Report 2003, 696 f. m.w.Nachw. und vom 29. Juli 2004 - III ZB 27/04, BGH-Report 2005, 44, 45 f.).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BGH, 24.10.2006 - XI ZB 16/06
    Das Berufungsgericht hat dem Kläger (aus den unten unter Ziffer 2 folgenden Gründen) die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von überspannten Anforderungen an die Sorgfaltspflichten seiner Prozessbevollmächtigten versagt, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen der Kläger nicht rechnen musste (vgl. dazu BVerfGE 79, 372, 376 f.; BVerfG NJW-RR 2002, 1004; BGHZ 151, 221, 227 f.).
  • BGH, 26.09.1995 - XI ZB 13/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verstoß einer Bürokraft gegen eine

    Auszug aus BGH, 24.10.2006 - XI ZB 16/06
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass es auf allgemeine organisatorische Regelungen nicht entscheidend ankommt, wenn im Einzelfall konkrete Anweisungen vorliegen, deren Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätten (vgl. Senatsbeschluss vom 26. September 1995 - XI ZB 13/95, NJW 1996, 130; BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/03, BGH-Report 2003, 696 f. m.w.Nachw. und vom 29. Juli 2004 - III ZB 27/04, BGH-Report 2005, 44, 45 f.).
  • BGH, 29.07.2004 - III ZB 27/04

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Streichung der Frist im

    Auszug aus BGH, 24.10.2006 - XI ZB 16/06
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass es auf allgemeine organisatorische Regelungen nicht entscheidend ankommt, wenn im Einzelfall konkrete Anweisungen vorliegen, deren Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätten (vgl. Senatsbeschluss vom 26. September 1995 - XI ZB 13/95, NJW 1996, 130; BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/03, BGH-Report 2003, 696 f. m.w.Nachw. und vom 29. Juli 2004 - III ZB 27/04, BGH-Report 2005, 44, 45 f.).
  • BGH, 09.12.2003 - VI ZB 38/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 24.10.2006 - XI ZB 16/06
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass es auf allgemeine organisatorische Regelungen nicht entscheidend ankommt, wenn im Einzelfall konkrete Anweisungen vorliegen, deren Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätten (vgl. Senatsbeschluss vom 26. September 1995 - XI ZB 13/95, NJW 1996, 130; BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/03, BGH-Report 2003, 696 f. m.w.Nachw. und vom 29. Juli 2004 - III ZB 27/04, BGH-Report 2005, 44, 45 f.).
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